Regeln für die Nutzung

  • Home
  • Regeln für die Nutzung

DAMIT SIE DIE STRECKE AUF DIE SICHERSTE UND ANGENEHMSTE ART UND WEISE GENIESSEN KÖNNEN, BEACHTEN SIE BITTE DIE FOLGENDEN REGELN FÜR DEN BETRIEB DER STRECKE

Der Zugang zum Wanderweg Barranco del Infierno erfolgt auf eigene Gefahr. Wer übernimmt die mit dem Standort verbundenen Risiken?

  • Helmpflicht
  • Aus Sicherheitsgründen ist es wichtig, die Anweisungen des Canyon-Personals oder der Beschilderung zu befolgen, um den Barranco del Infierno sicher genießen zu können.
  • Die Eintrittskarte für den Barranco muss für die Dauer Ihres Aufenthalts aufbewahrt werden. Das Personal des Barranco behält sich das Recht vor, Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sind, aus dem Park zu verweisen.
  • Der Eintrittspreis wird unter keinen Umständen zurückerstattet.
  • Minderjährige müssen von Erwachsenen begleitet werden.
  • Tragen Sie geeignetes Schuhwerk und bringen Sie Ersatzgetränke mit.
  • Informieren Sie sich über die Wetterbedingungen.
  • Nicht bei Wind oder Regen betreten: Gefahr von Erdrutschen.
  • Zelten und Übernachten verboten.
  • Bleiben Sie auf der Hauptstraße.
  • Klettern, Abseilen und Canyoning sind verboten.
  • Das Sammeln von Pflanzen und/oder Tieren ist nicht gestattet.
  • Das Ablegen von Müll ist verboten.
  • Feuer und Rauchen sind verboten.
  • Die Verwendung von Glasflaschen und Gläsern ist nicht gestattet.
  • Haustiere sind auf dem Pfad, der Gegenstand des Dienstes ist, nicht erlaubt.
  • Im Falle einer Störung der Ordnung oder der Nichteinhaltung der Betriebsvorschriften sowie der Anweisungen des Dienstpersonals werden der oder die Zuwiderhandelnden durch das Dienstpersonal und gegebenenfalls durch die Beamten der Ortspolizei von Adeje entfernt.
  • Das Baden in der Schlucht und im Wasserfall ist nicht erlaubt.
  • Das Sammeln von Mineralelementen ist verboten.
  • Die Abgabe von verstärkten Geräuschen ist nicht gestattet.
  • Es ist verboten, den im Barranco lebenden Wildtieren Nahrung anzubieten.
  • Es ist wichtig, dass die Besucher der Schlucht sorgfältig mit ihren persönlichen Gegenständen umgehen, da die Verwaltungsgesellschaft nicht für Verlust, Diebstahl, Raub oder Beschädigung während ihres Aufenthalts in der Schlucht verantwortlich gemacht werden kann.

Unbeschadet des Vorstehenden behält sich das Unternehmen außerdem das Recht vor, Personen, die in schwerwiegender Weise gegen die nachstehend aufgeführten Regeln verstoßen oder sich in den folgenden Situationen befinden, den Zutritt zu verweigern und sie aus seinen Räumlichkeiten zu verweisen, ohne dass die so ausgewiesenen Besucher Anspruch auf Entschädigung haben:

  • Schwere Störung der Ordnung im Park oder auf dem Parkgelände oder Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Park. Respekt für andere und für unsere Umwelt ist eine wesentliche Voraussetzung für einen sicheren und angenehmen Aufenthalt.
  • Missbrauch von Tickets (einschließlich betrügerischer, irreführender oder bösgläubiger Verwendung durch den Ticketinhaber und/oder Weiterverkauf oder Fälschung von Tickets). Nur an autorisierten Verkaufsstellen gekaufte Tickets sind gültig.
  • Vandalismus oder Beschädigung der Einrichtungen auf dem Gelände.
  • Für ein Verhalten, das andere Besucher ernsthaft stört oder deren Freude beeinträchtigt.